Antrag auf Gebührenermäßigung

Auf dieser Seite finden Sie den Antrag auf Erlass/Teilerlass der Kursgebühr (nach der Gebührenordnung für die Volkshochschule der Stadt Wetzlar).

In sozial und ökonomisch begründeten Fällen kann die Volkshochschule auf schriftlichen/persönlichen Antrag (mit Nachweisen) Ermäßigung oder Erlass gewähren. Die Ermäßigungen gelten nicht für Material-, Lebensmittel- und Lernmittelkosten.

Der ausgefüllte Antrag muss mit Nachweis für die Ermäßigungsgründe zeitgleich mit der Anmeldung vorgelegt werden, oder der vhs-Verwaltung bis spätestens vor dem ersten Kurstermin vorliegen - andernfalls wird die volle Gebühr fällig. 
Der Antrag muss in jedem Semester neu gestellt werden!

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