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Information


        Nehmen weniger Personen als geplant teil (s. Hinweis Anzahl Teil-  Gutschrift/Rückerstattung
        nehmende hinter der Kursgebühr), erhöht sich die Gebühr entspre-  Wird ein Kurs von der Volkshochschule abgesagt, entsteht keine Ge-
        chend, nehmen mehr Personen teil, verringert sich die Gebühr. Die
   i    tatsächlich zu entrichtende Gebühr wird möglichst in der ersten   bührenpflicht. Bei unregelmäßiger Teilnahme oder Anmeldung ohne
                                                              Teilnahme ist eine Gebührenrückerstattung nicht möglich. Bei einem
        Kursstunde durch den/die Kursleitende/n mit Ihnen abgestimmt,
        spätestens am 3. Veranstaltungstermin wird sie verbindlich festge-  krankheitsbedingten Ausfall von mehr als 50% der Unterrichtsstun-
        legt.                                                 den kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes auf Antrag eine an-
                                                              teilige Gebührenerstattung oder Gutschrift erfolgen.
        Es gilt die Gebührenordnung der Volkshochschule Wetzlar in der
        Fassung vom 07.05.2024. Bitte beachten Sie, dass im Deutschbe-
        reich andere Gebührensätze gelten.                    Haftung
                                                              Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl,
        Ermäßigungen                                          Sachschaden oder verlorengegangenen Gegenständen. Bei Unfall
                                                              haftet die Volkshochschule nur, soweit sie ein Verschulden trifft.
        Die Volkshochschule gewährt Schüler/innen, Auszubildenden, Stu-
        dierenden,  Bundesfreiwilligendienstleistenden  und  Arbeitslosen
        nach Vorlage eines Nachweises eine Ermäßigung von 40% auf die   Benutzung der Unterrichtsgebäude
        Normalgebühr. Alle Kurse der „Jungen vhs“ werden zu einer ermä-
        ßigten Gebühr angeboten. Die Ermäßigung ist in der ausgewiesenen   Bitte behandeln Sie Räume und Einrichtungen schonend. Das Rau-
        Kursgebühr bereits enthalten.                         chen ist in den Unterrichtsgebäuden nicht gestattet. Das Mitbringen
                                                              von Tieren ist nicht erlaubt.
        Inhaber/innen der Ehrenamts-Card und der Juleica-Card erhalten
        einmal im Jahr eine 50%-Ermäßigung auf einen Kurs. Wetzlar-
        Card-Inhaber/innen erhalten 50%-Ermäßigung auf die gebuchten   Datenschutz
        Kurse. In sozial und ökonomisch begründeten Fällen und mit ent-
        sprechenden Nachweisen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermä-  Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt
        ßigung oder ein Erlass gewährt werden. Der Antrag muss mit der   lediglich im Rahmen der Anmeldung. Die freiwilligen Angaben zu
        Anmeldung erfolgen.                                   Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken.
        Die Ermäßigungen gelten nicht für Material-, Lebensmittel- und   Der Datenschutz gem. Bundesdatenschutzgesetz und Europäischer
        Lernmittelkosten.                                     Datenschutzgrundverordnung  wird  beachtet.  Eine  Weitergabe  an
                                                              Dritte erfolgt nicht. Die personenbezogenen Daten werden gemäß
                                                              der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und nach den
        Gebührenzahlung                                       gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Teilnehmende können schriftlich
                                                              beantragen, dass ihre personenbezogenen Daten nach Ende ihres
        Die Gebühren werden bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftman-  Kurses gelöscht werden.
        dats von Ihrem Konto abgebucht. Überweisungen tätigen Sie
        bitte auf unser Gebührenkonto bei der Sparkasse Wetzlar:  IBAN
        DE85515500350010027431, BIC HELADEF1WET.
        Sie erhalten nach dem Fälligkeitstermin eine Gebührenanforderung.
        Die Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungen sind von dem/der Ge-
        bührenschuldner/in zu tragen. Bareinzahlungen auf dieses Gebüh-
        renkonto sind bei jeder Bank oder Sparkasse möglich. Bareinzahlun-
        gen in der Geschäftsstelle der Volkshochschule sind nicht möglich.
        Die Kursgebühren bei länger dauernden Kursen werden spätestens
        drei Wochen nach Kursbeginn fällig, bei Tages-, Wochen und Wo-
        chenendkursen unmittelbar nach  Kursende. Für  Prüfungen gelten
        andere Zahlungsbedingungen.

        Mahngebühren
        Die Volkshochschule erhebt aufgrund gesetzlicher Vorgaben seit
        dem 1.9.2007  Mahngebühren.  Sie entstehen, wenn eine Woche
        nach Ablauf des Fälligkeitsdatums (siehe bei Gebührenzahlung) die
        Zahlung der Kursgebühr schriftlich angemahnt werden muss. Wir
        bitten um Ihr Verständnis.














         Sind Sie berechtigt für eine Kursermäßigung?
         Wie in den oben angegebenen Geschäftsbedingungen ersichtlich, bietet die Volkshochschule mehrere Ermäßigungs-
         möglichkeiten für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen.
         Wenn Sie unsicher sind, ob diese für Sie in Betracht kommen, sprechen Sie uns bitte an!




         4       Volkshochschule Wetzlar · 2. Semester 2025
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