Geschäftsbedingungen
Anmeldung
So können Sie sich anmelden:
Kursanmeldungen können mit den vorgedruckten Anmeldekarten, formlos und/oder online unter www.vhs-wetzlar.de erfolgen. Telefonische Anmeldungen werden während der Geschäftszeiten unter (06441) 99-4301 angenommen. Eine Anmeldung vor dem ersten Kurstermin ist wegen der Raumgröße und der Belegungszahlen erforderlich. Bei der Kursbelegung ist in der Regel die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidend. Anmeldungen für einen bereits voll belegten Kurs werden in eine Warteliste aufgenommen.
Ist in der Kursbeschreibung kein Anmeldeschluss genannt, findet der erste Termin immer statt. Die Teilnahme ohne Anmeldung an zwei Unterrichtsstunden ist in Ausnahmefällen und nur in vorheriger Absprache mit der Fachbereichsleitung möglich. Die Teilnahme ohne Anmeldung an mehr als zwei Unterrichtsstunden desselben Kurses verpflichtet zur Anmeldung und damit zur Gebührenzahlung.
Eine Anmeldung verpflichtet zur Gebührenzahlung.
Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse sowie eines Telefonkontaktes ist erforderlich. Dies ermöglicht uns eine schnellere Bearbeitung bzw. Teilnehmer/innen-Information. Bei Angabe Ihrer Handy-Nummer können Sie auch kurzfristig per SMS über evtl. Veränderungen wie Kursausfall oder Verlegung informiert werden.
Abmeldung
Abmeldungen können nur vor Kursbeginn (bzw. vor Anmeldeschluss, wenn ein solcher Termin genannt ist) und nur schriftlich bei der Geschäftsstelle ohne Angabe von Gründen erfolgen. Danach ist keine kostenfreie Abmeldung möglich. Auf den § 312d BGB „Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen“ wird hingewiesen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
Gebühren
Damit Kurse bereits ab 4 Teilnehmer/innen stattfinden können, werden die Gebühren der meisten Kurse "gestaffelt" berechnet (Staffelgebühr).
Was heißt das:
Die Gebührensätze richten sich nach den Aufwendungen (z. B. Honorar, Materialkosten) und vor allem der Anzahl der Teilnehmer/innen im Kurs. Neben der Kursgebühr ist in der Regel die Zahl der Teilnehmenden genannt, auf die sich die Gebühr bezieht. Die Kursgebühr kann in Einzelfällen von der Normalgebühr abweichen (z. B. Sondergebühr).
Bei EDV-Kursen enthält sie 1,00 € pro UE für die PC-Nutzung, bei Gesundheitskursen kann eine Pauschalgebühr zur Anschaffung von Lehrmaterial in Höhe von 1,00 € pro Kurs in der Gebühr enthalten sein.
Die Normalgebühr beträgt:
ab 11 Teilnehmer/innen = 3,00 €/Unterrichtsstunde (UE) - (ab 11 TN)
6 - 10 Teilnehmer/innen = 4,20 €/Unterrichtsstunde (UE) - (6 - 10 TN)
Kleingruppengebühr = 6,30 €/Unterrichtsstunde (UE) - (4 - 5 TN)
Nehmen weniger Personen als geplant teil (s. Hinweis Anzahl Teilnehmende hinter der Kursgebühr), erhöht sich die Gebühr entsprechend, nehmen mehr Personen teil, verringert sich die Gebühr. Die tatsächlich zu entrichtende Gebühr wird möglichst in der ersten Kursstunde durch den/die Kursleitende/n mit Ihnen abgestimmt, spätestens am 3. Veranstaltungstermin wird sie verbindlich festgelegt.
Es gilt die Gebührenordnung der Volkshochschule Wetzlar in der Fassung vom 01.02.2023.
Bitte beachten Sie, dass im Deutschbereich andere Gebührensätze gelten.
Ermäßigungen
Die Volkshochschule gewährt Schüler/innen, Auszubildenden, Student/innen und Arbeitslosen nach Vorlage eines Nachweises eine 40%-ige Ermäßigung auf die Normalgebühr. Alle Kurse der „Jungen vhs“ werden zu einer ermäßigten Gebühr angeboten.
Die Ermäßigung ist in der ausgewiesenen Kursgebühr bereits enthalten.
Inhaber/innen der Ehrenamts-Card und der Juleica-Card erhalten einmal im Jahr eine 50%-Ermäßigung auf einen Kurs.
WetzlarCard-Inhaber/innen erhalten 50%-Ermäßigung auf die gebuchten Kurse.
In sozial und ökonomisch begründeten Fällen und mit entsprechenden Nachweisen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung oder ein Erlass gewährt werden. Der Antrag muss mit der Anmeldung erfolgen.
Die Ermäßigungen gelten nicht für Material-, Lebensmittel- und Lernmittelkosten.
Gebührenzahlung
Die Gebühren werden bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats von Ihrem Konto abgebucht.
Überweisungen tätigen Sie bitte auf unser Gebührenkonto bei der Sparkasse Wetzlar: IBAN DE85515500350010027431, BIC HELADEF1WET.
Sie erhalten nach dem Fälligkeitstermin eine Gebührenanforderung. Die Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungen sind von dem/der Gebührenschuldner/in zu tragen. Bareinzahlungen auf dieses Gebührenkonto sind bei jeder Bank oder Sparkasse möglich. Bareinzahlungen in der Geschäftsstelle der Volkshochschule sind nicht möglich.
Die Kursgebühren bei länger dauernden Kursen werden spätestens drei Wochen nach Kursbeginn fällig, bei Tages-, Wochen und Wochenendkursen unmittelbar nach Kursende. Für Prüfungen gelten andere Zahlungsbedingungen.
Mahngebühren
Die Volkshochschule erhebt aufgrund gesetzlicher Vorgaben seit dem 1.9.2007 Mahngebühren. Sie entstehen, wenn eine Woche nach Ablauf des Fälligkeitsdatums (siehe bei Gebührenzahlung) die Zahlung der Kursgebühr schriftlich angemahnt werden muss. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gutschrift/Rückerstattung
Wird ein Kurs von der Volkshochschule abgesagt, entsteht keine Gebührenpflicht. Bei unregelmäßiger Teilnahme oder Anmeldung ohne Teilnahme ist eine Gebührenrückerstattung nicht möglich. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall von mehr als 50% der Unterrichtsstunden kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes auf Antrag eine anteilige Gebührenerstattung oder Gutschrift erfolgen.
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Sachschaden oder verlorengegangenen Gegenständen. Bei Unfall haftet die Volkshochschule nur, soweit sie ein Verschulden trifft.
Benutzung der Unterrichtsgebäude
Bitte behandeln Sie Räume und Einrichtungen schonend. Das Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden nicht gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
Datenschutz
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt lediglich im Rahmen der Anmeldung. Die freiwilligen Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Datenschutz gem. Bundesdatenschutzgesetz und Europäischer Datenschutzgrundverordnung wird beachtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die personenbezogenen Daten werden gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Teilnehmende können schriftlich beantragen, dass ihre personenbezogenen Daten nach Ende ihres Kurses gelöscht werden.